Zivilcourage und Zeugenverhalten

Begriffe wie Zivilcourage und Zeugenverhalten sind angesichts zunehmender gewalttätiger Übergriffe in aller Munde.

Doch nur wenige sind über ihre Rechte und Ansprüche als Nothelfer ausreichend informiert.

Zivilcourage unterbleibt häufig auch deshalb, weil befürchtet wird, für mögliche gesundheitliche Schäden selbst aufkommen zu müssen.

Wer bei Unglücksfällen oder gegenwärtiger Gefahr für Körper und Gesundheit anderen Hilfe leistet, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung als Nothelfer geschützt.

Nothelfern werden auch Sachschäden und Aufwendungen ersetzt.

Antragstellung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz:

  • Erstattung von Heilbehandlungskosten, ggf. Rentenleistungen
  • Antragstellung beim örtlichen Versorgungsamt

Zeugen einer Gewalttat sollten nicht unüberlegt eingreifen, sich aber klar zu erkennen geben.

Auf jeden Fall andere Passanten ansprechen und zur gemeinsamen Hilfe auffordern.

Sofort Polizei und ggf. Rettungsdienste benachrichtigen.

Sich als Zeuge zur Verfügung stellen ist Bürgerpflicht.